Rechtliche Hinweise zum Umgang mit gehäuften Beschwerden in den Jugendämter

Wiederholte Beschwerden derselben Person in derselben Angelegenheit können die Kapazitäten der betroffenen Behörden erheblich belasten. Die Rechtsprechung hat mehrfach herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen von einer mehrfachen Bescheidung der Beschwerdeführerin/des Beschwerdeführers abgesehen werden kann. 

Weitere Informationen erhalten Sie über das mit Landkreistag und Städtetag gemeinsame Rundschreiben Nr. 102/2022  "Rechtliche Hinweise zum Umgang mit gehäuften Beschwerden in den Jugendämtermit Anlage.
 

Rundschreiben:
RS 102-2022 Rechtliche Hinweise zum Umgang mit gehäuften Beschwerden in den Jugendämtern
 

Anlage:
RS 102-2022 Anlage BayObLG: Strafbarkeit wegen Beleidigung eines Richters im Zusammenhang mit Vorwurf der Untreue - beck-online

 

 

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Öffentlichkeitsarbeit Landesjugendamt

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