Rechtliche Hinweise zum Umgang mit gehäuften Beschwerden in den Jugendämter
Wiederholte Beschwerden derselben Person in derselben Angelegenheit können die Kapazitäten der betroffenen Behörden erheblich belasten. Die Rechtsprechung hat mehrfach herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen von einer mehrfachen Bescheidung der Beschwerdeführerin/des Beschwerdeführers abgesehen werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie über das mit Landkreistag und Städtetag gemeinsame Rundschreiben Nr. 102/2022 "Rechtliche Hinweise zum Umgang mit gehäuften Beschwerden in den Jugendämter“ mit Anlage.
Rundschreiben:
RS 102-2022 Rechtliche Hinweise zum Umgang mit gehäuften Beschwerden in den Jugendämtern