Rechtliche Hinweise zum Umgang mit gehäuften Beschwerden in den Jugendämter

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Wiederholte Beschwerden derselben Person in derselben Angelegenheit können die Kapazitäten der betroffenen Behörden erheblich belasten. Die Rechtsprechung hat mehrfach herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen von einer mehrfachen Bescheidung der Beschwerdeführerin/des Beschwerdeführers abgesehen werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie über das mit Landkreistag und Städtetag gemeinsame Rundschreiben Nr. 102/2022 "Rechtliche Hinweise zum Umgang mit gehäuften Beschwerden in den Jugendämter“ mit Anlage.
Rundschreiben:
RS 102-2022 Rechtliche Hinweise zum Umgang mit gehäuften Beschwerden in den Jugendämtern