Soforthilfe für die Unterbringung von obdachlosen Menschen

Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung

Förderaufruf

Das Sozialministerium unterstützt die Kommunen Baden-Württembergs wie in den vergangenen zwei Wintern wieder finanziell dabei, den Mehrfachbelegungen in Notunterkünften entgegenzuwirken und zusätzliche räumliche Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.

Ziele der finanziellen Unterstützung sind

• die Entzerrung der Mehrfachbelegungen in Notunterkünften zur Eindämmung der Corona-Pandemie und
• die befristete Erhöhung der räumlichen Kapazität durch die Neuschaffung von Notunterkünften für Obdachlose zur Bewältigung von Wohnungsverlusten in Folge der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise.

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, Stadt- und Landkreise aus Baden-Württemberg. Hierfür stehen Landesmittel in Höhe von knapp 300.000 Euro zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet am 15.12.2022.

Der Antrag für die Soforthilfe ist ab sofort auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration abrufbar.

Initiative Erfrierungsschutz

Zudem haben der KVJS, die kommunalen Landesverbände und die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg gemeinsam eine Initiative Erfrierungsschutz gestartet und Informationen
für Kommunen und Einrichtungen zusammengestellt. 

Kontakt

Öffentlichkeitsarbeit Landesjugendamt

Telefon: 0711 6375-408