Eingliederungshilfe: Pilotverhandlungen erfolgreich

Im Bild vorne v. l. n. r.: Prof. Dr. Wolfgang Wasel (Stiftung Haus Lindenhof), Hermann Staiber (Stiftung Haus Lindenhof), KVJS-Verbandsdirektorin Kristin Schwarz und Landrat Dr. Joachim Bläse. Im Bild hinten v. l. n. r.: Eva Dargel (KVJS), Simone Götz (Landratsamt Ostalbkreis) und Julia Urtel (Landratsamt Ostalbkreis)

Leistungs- und Vergütungsvereinbarung unterzeichnet

Nach 34 intensiven Verhandlungstagen war sie geeint: die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach „selmA“, einem von der Stiftung Haus Lindenhof entwickelten Leistungssystem. Der Ostalbkreis hat diese gemeinsam mit dem KVJS und der Stiftung Haus Lindenhof abgeschlossen. 

„Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes weiterzukommen. Sie hat zwar Kompromisse erfordert, aber alle Beteiligten waren ernsthaft an einer Einigung interessiert“, fasst Referatsleiterin Eva Dargel zusammen, die die Verhandlungen von Seiten des KVJS führte. KVJS-Verbandsdirektorin Kristin Schwarz freut sich über den erfolgreichen Pilotabschluss: „Damit können Leistungen für Menschen mit Behinderung nicht nur individuell erbracht, sondern auch individuell abgerechnet werden. Dieser Erfolg war nur möglich, weil alle Partner mit dem Ziel angetreten sind, sich zu verständigen. Ein großer Dank geht an das Team von Eva Dargel, die wesentlich zur Einigung beigetragen und die Pilotverhandlung so erfolgreich zum Abschluss gebracht haben“. Die Vereinbarung ist bis Ende November 2023 gültig und wird vom Träger der Eingliederungshilfe, der Einrichtung und unter Einbezug der dort lebenden Menschen mit Behinderung evaluiert. 

Personenzentrierte Leistungen

Die Wohngruppe „In der Vorstadt“ der Stiftung Haus Lindenhof kann damit als Beispiel für die Verhandlungen über die unterschiedlichsten Bedarfe und den daraus resultierenden Leistungsangeboten dienen. Ganz konkret wird der Bedarf von Menschen mit Behinderung in dieser Leistungssystematik aus verschiedenen Bausteinen zusammengesetzt. Neben Basisleistungen fallen darunter unter anderem Leistungen für Urlaub, Krankheit und Mobilität, zur individuellen Assistenz und Pflege sowie zur Arzt- und Therapiebegleitung. Innerhalb der jeweiligen Bausteine sind verschiedene Stufen und Intensitäten vorgesehen.

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