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KVJS-Schlaglicht: Bundesteilhabegesetz und Landesrahmenvertrag, (Oktober 2020)
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erlebt durch das Bundesteilhabegesetz einen kompletten Systemwechsel. Nicht nur die Unterstützungsangebote werden dadurch individueller. Auch die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern gestaltet sich komplexer.
Die neuen Anforderungen bedeuten große Veränderungen – besonders für das Vertragsrecht: Die Eingliederungshilfeträger müssen mit den Leistungserbringern neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abschließen. Die Grundlage für künftige Verhandlungen bildet dabei der Landesrahmenvertrag. Seit 29. Juli 2020 liegt nun dessen Entwurf vor.
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