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Förderaufruf „Verbesserung der medizinischen (Grund-)Versorgung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in Baden-Württemberg"

Antragsfrist 10.04.2025

Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen stoßen häufig auf Barrieren beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Die Mehrheit der Betroffenen ist zwar krankenversichert, aber die Hürden für den Zugang zur medizinischen Versorgung sind für diesen Personenkreis aus unterschiedlichen und persönlichen Gründen hoch. Eine Studie des Universitätsklinikums Freiburg aus den Jahren 2017 bis 2019 hat gezeigt, dass medizinische Sprechstunden für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, die zusätzlich zu den Angeboten des regulären Gesundheitssystems stattfinden, „ersatzlos“ sind, da diese Menschen sonst kaum Zugang zu medizinischer Versorgung haben.

Vorrangiges Ziel der Förderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ist es, niedrigschwellige Brückenangebote der medizinischen (Grund-) Versorgung in möglichst vielen Kreisgebieten zu implementieren. Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise), Kirchen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen.

Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Organisationen ist möglich. Es ist vorgesehen, für Projekte im Rahmen des Förderaufrufs Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 360.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier unter Punkt VI.