Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Spiegel der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Zielgruppe
Fachkräfte der örtlichen Eingliederungshilfeträger
Ziele und Inhalte
Das Sozialgesetzbuch (SGB) hat den Leistungen zur Teilhabe an Bildung ein eigenes Kapitel (Kapitel 5) gewidmet und damit die Bedeutung dieser Teilhabeleistung hervorgehoben.
Im Hinblick auf eine zunehmende inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen, wird (vgl. §§ 3 Abs. 3, 15 Abs. 1 Satz 1 und 2 Satz 1, 82 ff. Schulgesetz Baden-Württemberg) vermehrt über Art und Umfang dieser Hilfen, insbesondere der "Hilfen zu einer Schulbildung", § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, diskutiert.
Auch treten bei Hilfen zur Weiterbildung für einen Beruf oder zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung Probleme hinsichtlich der Abgrenzung zur Leistungspflicht anderer Rehabilitationsträger (zum Beispiel Bundesagentur für Arbeit) sowie Art und Umfang der Hilfen (zum Beispiel Dolmetscher, Fahrdienst) auf.
Ziel des Seminars ist es daher, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und der Landessozialgerichte (LSG) zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Hilfen zur Schulbildung sowie zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem seit dem 01.01.2020 geltenden § 112 SGB IX darzustellen und Konsequenzen für das praktische Verwaltungshandeln aufzuzeigen. Dabei wird auch die Abgrenzung des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit der Schule von den lediglich die Schulbildung begleitenden Maßnahmen erörtert.
Es besteht auch die Gelegenheit zum fachlichen Austausch.
Hinweise
Fallbeispiele aus der Praxis können Sie bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei fortbildung@kvjs.de einreichen.
Veranstaltungszeiten:
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Die Veranstaltungs-Informationen
- Verfügbarkeit:
- Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
- Veranstaltungsnummer:
- 24-2-EHS9-1
- Zeit und Ort:
- 20.11.2024
- KVJS, Stuttgart
- Preis:
139,00 €
- Referent/in:
- Dr. Marco Martin, Stuttgart
- Fachliche Auskünfte:
- Katja Astl
Tel. 0711 6375-217
E-Mail >>
- Organisatorische Auskünfte:
-
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
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