Kompetenz für die (Vorsorge-)Beratung: Vorsorgevollmacht, Beglaubigung, Kontrollbetreuung und Ehegattenvertretung

Zielgruppe

Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Ziele und Inhalte

Nach Vorstellung des Gesetzgebers müssen Betreuungsbehörden gemäß § 5 Abs. 1, § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) über allgemeine betreuungsrechtliche Fragestellungen und Vorsorgevollmachten informieren, beraten und gegebenenfalls Beglaubigungen durchführen. Sie sind gegebenenfalls neu in diesem Bereich tätig oder möchten Ihr Wissen nach der Betreuungsrechtsreform auffrischen? In dem zunehmend an Bedeutung gewinnenden Bereich der Kontrollbetreuung kennen Sie sich noch nicht richtig aus oder benötigen weitreichende Kenntnisse? Das Ehegattenvertretungsrecht ist Ihnen zwar geläufig, aber Sie benötigen vertiefte Kenntnisse zu juristischen Besonderheiten? Oder Sie sind von einem Betreuungsverein oder als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig und benötigen Kenntnisse auf diesen Gebieten?

Inhalt:
Bei einem Informationsgespräch gibt es verschiedene Punkte zu beachten, beispielsweise die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgebenden, die notwendige Form, die Mehrheit von Vollmachtgebenden und Vollmachtnehmenden mit Rangordnungen oder Beschränkungen im Innen- und Außenverhältnis. Ebenso sind diese Punkte bei der Beglaubigung von Vorsorgevollmachten zu beachten und einzuordnen. Hierbei wird sich insbesondere mit der Beglaubigung transmortaler Vollmachten auseinandergesetzt.

Das Konstrukt der Kontrollbetreuung wird in der Praxis noch viel zu häufig verkannt, falsch eingeordnet und kaum jemand weiß, welche Kompetenzen ein Kontrollbetreuer oder -betreuerin hat. Insbesondere nach der Reform hat sich mit § 1820 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einiges in diesem Bereich verändert. Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Vorsorgevollmachten ist es ein Mittel, das mehr und mehr an Bedeutung gewinnt. Viel häufiger als gedacht, könnte es angewendet werden, soweit Gerichte und Betreuungsbehörden über Voraussetzungen und Wirkungen hinreichend informiert wären. Im Seminar wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine Kontrollbetreuung angeordnet werden kann und welche Wirkungen, Aufgaben beziehungsweise Möglichkeiten damit verbunden sind.

Im letzten Teil des Seminars wird zur Vervollständigung der Vorsorgeberatung auf das neue Konstrukt des Ehegattenvertretungsrechts eingegangen. Hierbei wird untersucht, an welchen Stellen das Gesetz juristisch angreifbar ist und welche Auswirkungen die Einführung des Ehegattenvertretungsrechts in Zukunft haben könnte.

Hinweise

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.

Veranstaltungszeiten:
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr

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Die Veranstaltungs-Informationen

Verfügbarkeit:
Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
Veranstaltungsnummer:
25-2-BtR1-1x
Zeit und Ort:
28.01.2025
Online-Seminar
Preis:
60,00 €
Referent/in:
Dr.Christian Trautmann, Dresden
Fachliche Auskünfte:
Nicole Wolf
Tel. 0711 6375-302
E-Mail >>
Organisatorische Auskünfte:
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
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