Das Betreuungsrecht nach der Reform – Wie geht es weiter? Schwerpunkt: Das gerichtliche Verfahren, Ablauf und Rolle der Beteiligten
Zielgruppe
Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
Ziele und Inhalte
Die Reform des Betreuungsrechts hat tief in die bisherige Rechtslage eingegriffen. Die Voraussetzungen für die Einrichtung der Betreuung haben sich geändert. Im Mittelpunkt steht das Unvermögen der Betroffenen, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht mehr besorgen zu können. Erst an zweiter Stelle wird die Erkrankung beziehungsweise Behinderung relevant. Welche Auswirkung hat dies auf das gerichtliche Verfahren bei Einrichtung, Erweiterung oder Verlängerung der Betreuung?
Das Seminar zeigt den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens auf.
Es soll Ihnen als Beteiligte Handlungssicherheit im gerichtlichen Verfahren geben.
Inhalt:
- Ehegattenvertretungsrecht, § 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Ablauf des gerichtlichen Verfahrens – Stärkung der Anhörung
- Kennenlernen der Betroffenen vor Übernahme der Betreuung
- Umfang der rechtlichen Betreuung
- Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers
- Verlängerung der Betreuung beziehungsweise des Einwilligungsvorbehalts
Hinweise
Bitte halten Sie eine aktuell gedruckte oder digitale Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bereit.
Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
Veranstaltungszeiten:
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Die Veranstaltungs-Informationen
- Verfügbarkeit:
- Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
- Veranstaltungsnummer:
- 25-2-BtR10-1x
- Zeit und Ort:
- 26.03.2025
- Online-Seminar
- Preis:
30,00 €
- Referent/in:
- Susanne Weber-Käßer, Mannheim
- Fachliche Auskünfte:
- Nicole Wolf
Tel. 0711 6375-302
E-Mail >>
- Organisatorische Auskünfte:
-
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
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