Das Betreuungsrecht nach der Reform – Wie geht es weiter? Schwerpunkt: Die Magna Charta des Betreuungsrechts (§ 1821 BGB)

Zielgruppe

Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Ziele und Inhalte

Die Reform des Betreuungsrechts hat tief in die bisherige Rechtslage eingegriffen. Die Selbstbestimmung der Betreuten wurde gestärkt. Die Betreuerin oder der Betreuer sollen vorrangig die Betreuten bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Die stellvertretende Entscheidung der Betreuerin oder des Betreuers für die Betreuten ist nachrangig. Die Wünsche der Betreuten stehen im Mittelpunkt, auch wenn diese mit den Vorstellungen der Betreuerin oder des Betreuers im Widerstreit stehen. Das Wohl und die Wünsche der Betreuten stehen über der Abwehr von Gefahren, die ihnen drohen.

Das Seminar stellt das neue Leitbild des Betreuungsrechts dar und zeigt Ihnen Methoden auf, um die Zusammenarbeit mit Ihren Betreuten tragfähig zu gestalten.

Inhalt:
- Stärkung der Selbstbestimmung, die unterstützte Entscheidungsfindung
- Wohlschranke ersetzt Gefahrenabwehr
- Der persönliche Kontakt
- Auskunftspflichten gegenüber Angehörigen
- Vertretungsmacht – Betreuung und Gerichtsverfahren

Hinweise

Bitte halten Sie eine aktuell gedruckte oder digitale Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bereit.

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.

Veranstaltungszeiten:
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Anmelden

Die Veranstaltungs-Informationen

Verfügbarkeit:
Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
Veranstaltungsnummer:
25-2-BtR12-1x
Zeit und Ort:
03.04.2025
Online-Seminar
Preis:
30,00 €
Referent/in:
Susanne Weber-Käßer, Mannheim
Fachliche Auskünfte:
Nicole Wolf
Tel. 0711 6375-302
E-Mail >>
Organisatorische Auskünfte:
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
Download