Das Betreuungsrecht nach der Reform – Wie geht es weiter? Schwerpunkt: Die Magna Charta des Betreuungsrechts (§ 1821 BGB)
Zielgruppe
Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
Ziele und Inhalte
Die Reform des Betreuungsrechts hat tief in die bisherige Rechtslage eingegriffen. Die Selbstbestimmung der Betreuten wurde gestärkt. Die Betreuerin oder der Betreuer sollen vorrangig die Betreuten bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Die stellvertretende Entscheidung der Betreuerin oder des Betreuers für die Betreuten ist nachrangig. Die Wünsche der Betreuten stehen im Mittelpunkt, auch wenn diese mit den Vorstellungen der Betreuerin oder des Betreuers im Widerstreit stehen. Das Wohl und die Wünsche der Betreuten stehen über der Abwehr von Gefahren, die ihnen drohen.
Das Seminar stellt das neue Leitbild des Betreuungsrechts dar und zeigt Ihnen Methoden auf, um die Zusammenarbeit mit Ihren Betreuten tragfähig zu gestalten.
Inhalt:
- Stärkung der Selbstbestimmung, die unterstützte Entscheidungsfindung
- Wohlschranke ersetzt Gefahrenabwehr
- Der persönliche Kontakt
- Auskunftspflichten gegenüber Angehörigen
- Vertretungsmacht – Betreuung und Gerichtsverfahren
Hinweise
Bitte halten Sie eine aktuell gedruckte oder digitale Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bereit.
Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
Veranstaltungszeiten:
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Die Veranstaltungs-Informationen
- Verfügbarkeit:
- Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
- Veranstaltungsnummer:
- 25-2-BtR12-1x
- Zeit und Ort:
- 03.04.2025
- Online-Seminar
- Preis:
30,00 €
- Referent/in:
- Susanne Weber-Käßer, Mannheim
- Fachliche Auskünfte:
- Nicole Wolf
Tel. 0711 6375-302
E-Mail >>
- Organisatorische Auskünfte:
-
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
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