Das Betreuungsrecht nach der Reform – Wie geht es weiter? Schwerpunkt: Berichtspflichten und die Zusammenarbeit mit dem Gericht

Zielgruppe

Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Ziele und Inhalte

Die Reform des Betreuungsrechts hat tief in die bisherige Rechtslage eingegriffen. Die Gerichte leisten Beratung für betreute Personen und Betreuerinnen und Betreuer. Sie üben Aufsicht und Kontrolle über die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer aus. Diese Aufgaben werden erweitert. Zu dem Vermögensverzeichnis muss ein Anfangsbericht vorgelegt werden. Die Mindestanforderungen an den Jahresbericht werden präzisiert. Ein Schlussbericht am Ende der Betreuung wird zur Pflicht. Die Regelungen zur Vermögensverwaltung und zu den Genehmigungspflichten werden modernisiert, die Personensorge ist noch stärker am Wohl der betreuten Person auszurichten.

Das Seminar bietet einen Überblick über die Änderungen.

Inhalt:
- Berichts- und Informationspflichten
- Anfangsbericht
- Schlussbericht
- Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
- Personensorge, Aufenthaltsbestimmung – Aufgabe der Wohnung

Hinweise

Bitte halten Sie eine aktuell gedruckte oder digitale Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bereit.

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.

Veranstaltungszeiten:
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Anmelden

Die Veranstaltungs-Informationen

Verfügbarkeit:
Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
Veranstaltungsnummer:
25-2-BtR13-1x
Zeit und Ort:
09.04.2025
Online-Seminar
Preis:
30,00 €
Referent/in:
Susanne Weber-Käßer, Mannheim
Fachliche Auskünfte:
Nicole Wolf
Tel. 0711 6375-302
E-Mail >>
Organisatorische Auskünfte:
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
Download