Haftungsfallen und ihre Vermeidung

Zielgruppe

Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Ziele und Inhalte

Mit dem Reformgesetz 2023 wurde die Haftung der Betreuerinnen und Betreuer nach § 1826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch eine Beweislastumkehr zugunsten der betreuten Person verschärft. Betreuungsvereine haften nach § 1826 Abs. 3 BGB für ihre Mitglieder und Mitarbeitende in gleicher Weise.

Wo Haftungsfallen für Betreuerinnen und Betreuer drohen und wie sie gegebenenfalls auch durch proaktives Verhalten gegenüber den betreuten Personen und den Gerichten vermieden werden können, ist Gegenstand der Darstellung und Erörterung dieses Seminars.

Hinweise

Bitte halten Sie eine aktuell gedruckte oder digitale Ausgabe des gesamten Betreuungsrechts (einschließlich des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) und des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)) bereit.

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.

Veranstaltungszeiten:
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Anmelden

Die Veranstaltungs-Informationen

Verfügbarkeit:
Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
Veranstaltungsnummer:
25-2-BtR29-1x
Zeit und Ort:
20.11.2025
Online-Seminar
Preis:
60,00 €
Referent/in:
Axel Bauer, Bad Vibel
Fachliche Auskünfte:
Nicole Wolf
Tel. 0711 6375-302
E-Mail >>
Organisatorische Auskünfte:
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
Download