Gesundheitssorge von A wie Aufklärungsgespräch bis Z wie Zwangsbehandlung

Zielgruppe

Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Ziele und Inhalte

Der Aufgabenbereich Gesundheitssorge öffnet ein weites Tätigkeitsfeld für Betreuerinnen und Betreuer. Der Krankenversicherungsschutz der Klientinnen und Klienten muss sichergestellt werden. Die medizinische Behandlung erfordert den Abschluss eines Behandlungsvertrages.
Werden Klientinnen und Klienten krank führt dies zu der Frage: „Und wer willigt in die OP ein?“. Antwort: "Der Betreuer oder die Betreuerin – oder doch nicht?"

Die Fortbildung soll einen Überblick über das Handlungsfeld im Bereich Gesundheitssorge bieten, das durch diesen Aufgabenbereich eröffnet wird. Die Teilnehmenden sollen Handlungssicherheit im Umgang mit Dritten, aber auch in der Unterstützung der eigenen Klientinnen und Klienten gewinnen.

Inhalt:
- Der ausreichende Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
- Der Behandlungsvertrag: Pflichten und Überwachung des Vertrags
- Einwilligung in medizinische Maßnahmen
- Die Einwilligungsfähigkeit der Klientinnen und Klienten
- Gerichtliche Genehmigungen bei ärztlichen Maßnahmen

Hinweise

Bitte halten Sie eine aktuell gedruckte oder eine digitale Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bereit.

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.

Veranstaltungszeiten:
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr

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Die Veranstaltungs-Informationen

Verfügbarkeit:
Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
Veranstaltungsnummer:
25-2-BtR56-1x
Zeit und Ort:
13.03.2025
Online-Seminar
Preis:
60,00 €
Referent/in:
Susanne Weber-Käßer, Mannheim
Fachliche Auskünfte:
Nicole Wolf
Tel. 0711 6375-302
E-Mail >>
Organisatorische Auskünfte:
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
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