Vorsorgevollmacht und Ehegattennotvertretungsrecht – So geht‘s
Zielgruppe
Mitarbeitende in den Pflegestützpunkten
Ziele und Inhalte
Wenn einer der Eheleute einen Unfall hat oder aufgrund einer Erkrankung seinen Willen nicht mehr mitteilen kann, sind der Partnerin oder dem Partner die Hände gebunden – sofern die Eheleute keine Regelung für den Notfall getroffen haben. Das heißt, das Krankenhaus beziehungsweise die Ärztin oder der Arzt dürfen keine Auskünfte geben und die Partnerin oder der Partner darf keine
Entscheidungen treffen. In diesem Fall ist es gut, eine Vorsorgevollmacht zu haben. Sie bestimmt, wer im Falle einer Krankheit oder
Behinderung Entscheidungen trifft, die man selbst nicht mehr treffen kann. Und für unverheiratete Paare ist sie die bislang einzige Möglichkeit, die Partnerin oder den Partner vertreten zu dürfen.
Mit der Reform des Betreuungsrechts 2023 wurden im Gesetz ein
Ehegattennotvertretungsrecht, § 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), für den Bereich Gesundheit neu eingeführt. Ersetzt dieses Notvertretungsrecht die Vorsorgevollmacht oder ergänzt es diese? Viele neue Rechtsfragen sind zu beantworten.
Die Fortbildung zeigt Ihnen die rechtliche Grundlage auf, damit Sie in der Beratung Handlungssicherheit gewinnen.
Inhalt:
- Die Vorsorgevollmacht, rechtliche Grundlagen
- Ehegattennotvertretungsrecht, rechtliche Grundlagen
- Vorteile und Nachteile der Vorsorgevollmacht und des Ehegattennotvertretungsrechts
Hinweise
Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
Veranstaltungszeiten:
09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Veranstaltungs-Informationen
- Verfügbarkeit:
- Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
- Veranstaltungsnummer:
- 25-2-PfA11-1x
- Zeit und Ort:
- 10.10.2025
- Online-Seminar
- Preis:
40,00 €
- Referent/in:
- Susanne Weber-Käßer, Mannheim
- Fachliche Auskünfte:
- Selina Baumelt
Tel. 07116375390
E-Mail >>
- Organisatorische Auskünfte:
-
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
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