Aufsichtspflicht in der Kindertagesbetreuung

Zielgruppe

Leitungen von Kindertageseinrichtungen, Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen, Fachberatungen von Kindertageseinrichtungen. Auch geeignet für Fachkräfte, die sich nach § 7 KiTaG nachqualifizieren.

Ziele und Inhalte

Der Alltag in Tageseinrichtungen für Kinder (Krippe, Kindergarten oder Hort) birgt immer wieder Situationen, in denen sich Fachkräfte mit und ohne Leistungsbefugnis mit Fragen der Aufsichtspflicht konfrontiert fühlen.

Unfälle können sowohl in der Einrichtung, im Außenbereich als auch bei Ausflügen passieren. Müssen Kinder deshalb ständig überwacht werden? Welchen Freiraum benötigen Kinder, damit sie ausprobieren, eigene Erfahrungen machen und auch lernen können, selbst mit Gefahren umzugehen?

In diesem Seminar geht es nicht um einfache Rezepte und Lösungen. Anhand von Fallbeispielen werden Kriterien für die Aufsichtspflicht erarbeitet und zivilrechtliche, versicherungsrechtliche und strafrechtliche Risiken der Arbeit mit Kindern näher beleuchtet. Neben der Frage nach Aufsichtspflicht und Haftung geht es auch darum, wie Unfälle vermieden werden können und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Schaden zu mildern. Dabei wird auf Fragestellungen aus der Praxis, die Erfahrungen und auch auf die Ängste der Teilnehmenden eingegangen.

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Die Veranstaltungs-Informationen

Verfügbarkeit:
Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
Veranstaltungsnummer:
25-4-SP1-1
Zeit und Ort:
03.04.2025
Tagungszentrum Gültstein
Preis:
160,00 €
Referent/in:
Hartmut Gerstein, Bodenheim
Fachliche Auskünfte:
Tamara Schuler
Tel. 0711/6375-421
E-Mail >>
Organisatorische Auskünfte:
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
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