Aufsichtspflicht in der Kindertagesbetreuung für Zusatzkräfte
Zielgruppe
Zusatzkräfte nach § 7 Abs. 5 Kindertagesbetreuungsgesetz
Ziele und Inhalte
Der Alltag in Tageseinrichtungen für Kinder (Krippe oder Kindergarten) birgt immer wieder Situationen, in denen Sie mit Fragen der Aufsichtspflicht konfrontiert werden.
Unfälle können sowohl in der Einrichtung oder im Außenbereich als auch bei Ausflügen passieren. Müssen Kinder deshalb ständig überwacht werden? Welchen Freiraum benötigen Kinder, damit sie sich ausprobieren, eigene Erfahrungen machen und auch lernen können, selbst mit Gefahren umzugehen?
In diesem Seminar werden anhand von Fallbeispielen Themen der Aufsichtspflicht erarbeitet und zivilrechtliche, versicherungsrechtliche sowie strafrechtliche Risiken der Arbeit mit Kindern näher beleuchtet. Neben der Frage nach Aufsichtspflicht und Haftung geht es auch darum, wie Unfälle vermieden werden können und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Schaden zu mildern. Dabei soll auf Fragestellungen aus der Praxis, die Erfahrungen und auch auf die Ängste der Teilnehmenden eingegangen werden.
Folgende Themen werden behandelt:
- Aufsichtspflicht von Zusatzkräften
- Pädagogik und Aufsichtspflicht – wie geht das zusammen?
- Aufsichtspflicht und die Verantwortung von Leitung und Trägern
- Aufsichtspflicht, Haftung und gesetzliche Unfallversicherung
- Aufsichtspflicht und Kinderschutz
- Strafrechtliche Verantwortung von Aufsichtspflichtigen
Die Veranstaltungs-Informationen
- Verfügbarkeit:
- Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
- Veranstaltungsnummer:
- 25-4-ZK2-1
- Zeit und Ort:
- 04.04.2025
- Bildungszentrum Schloss Flehingen
- Preis:
155,00 €
- Referent/in:
- Hartmut Gerstein, Bodenheim
- Fachliche Auskünfte:
- Astrid Ebrahimi
Tel. 0711 6375-879
E-Mail >>
- Organisatorische Auskünfte:
-
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
- Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
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