Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Elektronische Speicherung der Anmeldedaten
Die mit dem Anmeldeformular erhobenen Daten werden im Rahmen eines automatisierten Verfahrens gespeichert. Die gespeicherten Daten unterliegen den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

Teilnahmezusage
Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt und damit auch die Pflicht zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags. Eine Anmeldebestätigung wird per E-Mail an den Teilnehmenden versendet. 

Im Nachrückverfahren werden Interessenten auf der Warteliste automatisch bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingebucht. Eine kostenlose Stornierung ist möglich.

Preis
Es wird der in der Ausschreibung angegebene Gesamtbetrag pro teilnehmende Person erhoben. Dieser Preis enthält Verpflegung während der Veranstaltung und gegebenenfalls die Unterkunft zwischen den Veranstaltungstagen sowie den Teilnehmerbeitrag.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang unter Angabe des Buchungszeichens vollständig auf das Konto des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zu überweisen.

Die auf der Rechnung ausgewiesenen Beträge für Verpflegung und Unterkunft sind Bruttobeträge. Der Teilnehmerbeitrag und die Raummiete sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes steuerfrei.

Einzelne Teile einer Veranstaltung und Tagungshausleistungen können, mit Ausnahme der Übernachtung, nicht abgewählt werden.

Eine abweichende Auswahlregelung gilt dann, wenn dies in der Ausschreibung einer Veranstaltung angegeben ist.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird grundsätzlich von einer Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung ausgegangen, sofern sie in der Anmeldung nicht abgewählt wurde.

Stornierung der Teilnahme und Stornopreis
Der Rücktritt von einer bereits vereinbarten Teilnahme muss gegenüber dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg schriftlich per E-Mail (fortbildung@kvjs.de) erklärt werden. Die Teilnehmenden erhalten eine Stornierungsbestätigung und gegebenenfalls eine Stornorechnung.

Bei Stornierung ab 14 bis drei Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Bei Stornierung ab zwei Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn fallen für die sich abmeldende Person 100 Prozent des vereinbarten Preises an. Bei Veranstaltungen mit mehreren Terminen gilt der erste Termin als Veranstaltungsbeginn.

Veranstaltungsabsage durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann eine geplante Veranstaltung absagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich im Falle einer Veranstaltungsabsage auf die Rücküberweisung bereits vereinnahmter Zahlungen. 

Online-Seminare
Vor Anmeldung ist die Überprüfung der Systemvoraussetzung notwendig. Diese finden Sie hier.
Es besteht die Möglichkeit, dass Online-Seminare vom KVJS aufgezeichnet werden. Dies erfolgt nur bei Zustimmung aller Teilnehmenden und wird nur den Teilnehmenden des Online-Seminars zur Verfügung gestellt. Den Teilnehmenden ist es nicht gestattet ohne Wissen oder Genehmigung vom KVJS Online-Seminare aufzuzeichnen und zu veröffentlichen.

Aufzeichnungen von Online-Seminaren sind nur für die interne Weitergabe gedacht. Eine Weiterleitung an Dritte beziehungsweise auf externe Plattformen ist nicht gestattet beziehungsweise nur in ausgewählten Ausnahmen nach Rücksprache des KVJS möglich.

Verbot der Weitergabe von Unterlagen, Skripten und Aufzeichnungen
Jegliche Weitergabe von Veranstaltungsunterlagen, Skripten und Aufzeichnungen an Dritte ohne die ausdrückliche Genehmigung vom KVJS oder des sonstigen Inhabers der Nutzungsrechte ist untersagt. Bei Verletzung behält sich der KVJS alle Rechte, insbesondere Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Schadenersatz, vor.

Haftung
Im Rahmen des Fortbildungsbetriebs beschränkt sich die Haftung des KVJS auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit infolge eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des KVJS, ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen oder Erfüllungsgehilfen und Erfüllungsgehilfinnen sowie bei der Verletzung von Kardinalspflichten. Im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist. Der KVJS haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und Diebstahl mitgebrachter Sachen.  

Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder deren unwirksamer Teil sind durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht oder ihm wirtschaftlich am nächsten kommt.