Der Teilhabeausschuss Baden-Württemberg

Zu Beginn der Aktion 1000 gab es in Baden-Württemberg keine zielgerichteten Aktivitäten zur Inklusion wesentlich behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Aufbau des landesweiten Netzwerks, als Basis der gemeinsam abgestimmten Aktivitäten, war ein Ziel bei der Entwicklung der Aktion 1000. Zentraler Teil der Netzwerkaktivitäten ist bis heute der damals gegründete Teilhabeausschuss, dessen Geschäftsstelle beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg verortet ist.  

Regelmäßige Mitglieder des Teilhabeausschusses sind:

  • das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
  • das Ministerium für Soziales und Integration
  • der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
  • der Landkreistag und der Städtetag
  • die Bundesagentur für Arbeit
  • das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 74
  • die Liga der freien Wohlfahrtspflege
  • je zwei Vertreter/innen der Arbeitsausschüsse


Dem Teilhabeausschuss Baden-Württemberg sind zur fachlichen Unterstützung vier Arbeitsausschüsse angegliedert:

Der Arbeitsausschuss Schule
wurde zu Beginn der Aktion 1000 gegründet und hat die Aufgabe, aktuelle Weiterentwicklungen zu koordinieren und in die Praxis zu bringen. Der Fokus liegt auf den Inhalten, die für Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung im schulischen Kontext wichtig sind. Zur Feststellung der Talente und Befähigungen von Schülerinnen und Schülern dieser Zielgruppe hat der Ausschuss das abgestimmte Kompetenzinventar im Redaktionskreis entwickelt und zur landesweiten Anwendung in den SBBZ gebracht. 

Der Arbeitsausschuss WfbM
hat sich zur Aufgabe gemacht, die Entwicklungen, die im Rahmen der Aktion 1000 erprobt wurden, passend für die Werkstätten weiter zu entwickeln. Die gezielte Vorbereitung wesentlich behinderter Menschen für ein Arbeitsverhältnis sowie die Übergänge aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wurden landesweit überprüft und die Weiterentwicklung abgestimmt. Die Rahmenempfehlung  und die Grundsätze zum Jobcoaching  sind 2018/2020 aktualisiert worden. 

Der Arbeitsausschuss Übergänge
Die „Gemeinsamen Grundlagen zur Förderung von Übergängen für wesentlich behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt " wurden in diesem Ausschuss entwickelt und verfasst. Im Teilhabeausschuss ist das richtungsweisende Papier dann als landesweite Empfehlung verabschiedet worden. Das Grundlagenpapier wird neuen Entwicklungen angepasst.

Der Arbeitsausschuss Berufsausbildung
Dieser Ausschuss entwickelt die zusätzlichen Ausbildungsmöglichkeiten für die Zielgruppe weiter. Die Berufsbildungswerke, die Kammern und die Arbeitgeberverbände (im Kontext zum  Programm "Wirtschaft Inklusiv") sind in diesem Ausschuss vertreten.

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