Betriebserlaubnis

Seit 01.11.2015 sind rund 5.000 unbegleitete ausländische Kinder- und Jugendliche (UMA) zusätzlich zu den zirka 4.000 in Baden-Württemberg lebenden UMA angekommen und aufgenommen worden. Diese hohe Zahl an Kindern und Jugendlichen, die in Obhut genommen werden mussten, erforderte eine Erweiterung der Qualitätsstandards bei der Betriebserlaubnis zur Versorgung und Betreuung von jungen Flüchtlingen. Handlungsleitender Gedanke/Ziel war es, insbesondere auch bei der Unterbringung von UMA die geltenden Anforderungen der Kinder- und Jugendhilfe zu wahren, zugleich aber Möglichkeiten für flexible und bedarfsgerechte Unterbringungs-, Versorgungs- und Betreuungskonzepte aufzuzeigen.

Informationen zur Betriebserlaubnis

Das KVJS-Landesjugendamt erteilt für Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche ganztägig betreut werden, eine Betriebserlaubnis. Sinn und Zweck der Betriebserlaubnis ist die Sicherung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Über diese Schutzfunktion hinaus hat das KVJS-Landesjugendamt auch die Aufgabe, die Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung zu beraten. Auch für Einrichtungen und Wohnformen für unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche im Rahmen der Inobhutnahme sowie für Anschlusshilfen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

Das Betriebserlaubnisverfahren wird im Referat 43 „Hilfe zur Erziehung“ durchgeführt.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
www.bag-landesjugendaemter.de

Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
www.b-umf.de

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht  e. V. (DIJuF)
www.dijuf.de

Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe
www.agj.de

Deutsches Jugendinstitut
www.dji.de

Projekte
Schulanaloger Unterricht für junge Flüchtlinge
Modellprojekt "Willkommen bei Freunden" des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend