Bundesstiftung Frühe Hilfen
Förderanträge/Verwendungsnachweis
Förderantrag
Die Beantragung der Mittel im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2024 über die digitale Antragsplattform.
Weitere Informationen können bei der Landeskoordininerungsstelle erfragt werden.
Verwendungsnachweis
zahlenmäßiger Nachweis für den Verwendungsnachweis 2023
Sachbericht zum Verwendungsnachweis 2023
Bearbeitungshinweise
Förderantrag
Die Beantragung der Mittel im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2024 über die digitale Antragsplattform.
Weitere Informationen können bei der Landeskoordininerungsstelle erfragt werden.
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis überörtlicher Projektträger für das Haushaltsjahr 2023 wird derzeit überarbeitet und in Kürze hier veröffentlicht.
Informationen zur Bundesstiftung Frühe Hilfen
Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat für die Frühen Hilfen eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Gemäß § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wurde die Bundesinitiative Frühe Hilfen in einen „Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien" überführt.
Dieser Fonds wird in Ausgestaltung einer Bundesstiftung Frühe Hilfen umgesetzt. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten und baut auf den Strukturen der Bundesinitiative Frühe Hilfen auf.
Mit der Bundesstiftung Frühe Hilfen wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren sicherzustellen (§ 3 Absatz 4 KKG; Präambel VV) und damit gute Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen.
Definition, Ziele, Leitbild und Inhalte der Frühen Hilfen finden sich auf der Internetseite des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH).
Das Land hat das KVJS-Landesjugendamt mit der Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen beauftragt. Diese umfasst die verwaltungsrechtliche Umsetzung (Bewilligungsbehörde), die Koordination sowie die fachliche Beratung der Jugendämter.
Anlage zur Verwaltungsvereinbarung
Die Kriterien für die Förderung zusätzlicher Maßnahmen gemäß Artikel 2 Absatz 6 der Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen dienen weiterhin als Orientierung und finden sich auf der Internetseite der Bundesinitiative Frühe Hilfen.
BSFH Fördergrundsätze Baden-Württemberg
Mittelverteilung
Landesreisekostengesetz (LRKG)
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=RKG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-FM-20181220-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
ANBest-P
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
ANBest-K
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften
Materialien, Informationen und Weiterbildungsmöglichkeiten des NZFH für Gesundheitsfachkräfte
Leistungsprofil Gesundheitsorientierte Familienbegleitung in den Frühen Hilfen
Kompetenzprofile der Gesundheitsfachkräfte in der Gesundheitsorientierten Familienbegleitung
Eine enge Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitswesen tragen wesentlich dazu bei, allen Kindern ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder-, Haus- und Frauenärzte sind oft die ersten und einzigen Fachkräfte, die Kinder im Alter von null bis drei Jahren oder schon während der Schwangerschaft auf ihre gesunde Entwicklung hin untersuchen können.
Um die Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Mitarbeitern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren Unterstützungsanbietern zu verbessern, wurden Interprofessionelle Qualitätszirkel Frühe Hilfen (IQZ) geschaffen. Hierfür werden die vorhandenen Strukturen der ärztlichen Qualitätszirkel genutzt. Im Vordergrund steht der systemübergreifende Aspekt, weswegen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe und Akteure aus dem Gesundheitswesen zu gleichen Teilen in den Qualitätszirkeln vertreten sind.
Weitre Informationen zu den IQZ erhalten Sie hier:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Frühe Hilfen (kvbawue.de)
Interprofessionelle Qualitätszirkel | Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (fruehehilfen.de)
Artikel "Prävention durch Kooperation" (Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117, Heft 25, 19. Juni 2020)
Faktenblätter zu verschiedenen Themen (z. B. Schütteltrauma und Babyschreien, Prävalenz- und Versorgungsforschung der Bundesinitiative Frühe Hilfen, Kommunalbefragungen zum Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen): Faktenblätter zur Forschung im NZFH
NZFH: Recherche zu landesrechtlichen Vorgaben und Förderprogrammen
Die Dokumente werden nicht aktualisiert. Aktuelle Unterlagen finden Sie unter „Bundesstiftung Frühe Hilfen".
Auswertung der Rückmeldungen zur Nutzung von Empfehlungen FH-GKiK
Empfehlungen zur Kooperation der Frühe Hilfen mit Geburts- und Kinderkliniken
Anlage 2: Leitbild Frühe Hilfen
Anlage 3: Rechtlicher Rahmen
Praxisbeispiel Stadt und Klinikum Stuttgart
Praxisbeispiel Heidelberg
Praxisbeispiel Region Freiburg Projekt KeKs
Praxisbeispiel Ortenaukreis Zusammenarbeit Fachstellen und Entbindungskliniken
Praxisbeispiel Stadt Freiburg Konzept KiZ
Grundverständnis Frühe Hilfen und Kinderschutz Lörrach
Fiktives Praxisbeispiel für eine Kooperation der Gesundheitshilfe und Frühen Hilfen
Die Dokumente werden nicht aktualisiert. Aktuelle Unterlagen finden Sie unter „Bundesstiftung Frühe Hilfen".
Hinweise zur elektronischen Datenübermittlung
Hinweise Dolmetscherkosten
Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit
Die Linksammlung zur Arbeit mit Asylsuchenden, Migranten und Flüchtlingen in den Frühen Hilfen finden Sie unter "Frühe Hilfen".
Hinweise Förderung Familienpflege
Kontakt
Annette Bader
Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH), Landesprogramm "STÄRKE"
Telefon: 0711 6375-468