Bundesstiftung Frühe Hilfen

Förderanträge/Verwendungsnachweis

Förderantrag

Die Beantragung der Mittel im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2024 über die digitale Antragsplattform.

Weitere Informationen können bei der Landeskoordininerungsstelle erfragt werden. 

 

Verwendungsnachweis

 zahlenmäßiger Nachweis für den Verwendungsnachweis 2023

Sachbericht zum Verwendungsnachweis 2023 

 

Bearbeitungshinweise

Bearbeitungshinweise zum Verwendungsnachweis 2023  

Förderantrag

Die Beantragung der Mittel im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2024 über die digitale Antragsplattform.

Weitere Informationen können bei der Landeskoordininerungsstelle erfragt werden. 

 

 

Verwendungsnachweis

 Der Verwendungsnachweis überörtlicher Projektträger für das Haushaltsjahr 2023 wird derzeit überarbeitet und in Kürze hier veröffentlicht.  

Informationen zur Bundesstiftung Frühe Hilfen

Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat für die Frühen Hilfen eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Gemäß § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wurde die Bundesinitiative Frühe Hilfen in einen „Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien" überführt. 

Dieser Fonds wird in Ausgestaltung einer Bundesstiftung Frühe Hilfen umgesetzt. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten und baut auf den Strukturen der Bundesinitiative Frühe Hilfen auf.

Mit der Bundesstiftung Frühe Hilfen wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren sicherzustellen (§ 3 Absatz 4 KKGPräambel VV) und damit gute Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen. 

Definition, Ziele, Leitbild und Inhalte der Frühen Hilfen finden sich auf der Internetseite des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH).

Das Land hat das KVJS-Landesjugendamt mit der Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen beauftragt. Diese umfasst die verwaltungsrechtliche Umsetzung (Bewilligungsbehörde), die Koordination sowie die fachliche Beratung der Jugendämter.

Verwaltungsvereinbarung

Anlage zur Verwaltungsvereinbarung

Satzung

Leistungsleitlinien

Die Kriterien für die Förderung zusätzlicher Maßnahmen gemäß Artikel 2 Absatz 6 der Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen dienen weiterhin als Orientierung und finden sich auf der Internetseite der Bundesinitiative Frühe Hilfen.

Eine enge Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitswesen tragen wesentlich dazu bei, allen Kindern ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder-, Haus- und Frauenärzte sind oft die ersten und einzigen Fachkräfte, die Kinder im Alter von null bis drei Jahren oder schon während der Schwanger­schaft auf ihre gesunde Entwicklung hin untersuchen können.

Um die Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Mitarbeitern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren Unterstützungsanbietern zu verbessern, wurden Interprofessionelle Qualitätszirkel Frühe Hilfen (IQZ) geschaffen. Hierfür werden die vorhandenen Strukturen der ärztlichen Qualitätszirkel genutzt. Im Vordergrund steht der systemübergreifende Aspekt, weswegen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe und Akteure aus dem Gesundheitswesen zu gleichen Teilen in den Qualitätszirkeln vertreten sind.

Weitre Informationen zu den IQZ erhalten Sie hier:

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Frühe Hilfen (kvbawue.de)

Interprofessionelle Qualitätszirkel | Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (fruehehilfen.de)

P.A.T.H. – Evaluation einer Intervention in der Pädiatrie | Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (fruehehilfen.de)

Artikel "Prävention durch Kooperation" (Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117, Heft 25, 19. Juni 2020)

Faktenblätter zu verschiedenen Themen (z. B. Schütteltrauma und Babyschreien, Prävalenz- und Versorgungsforschung der Bundesinitiative Frühe Hilfen, Kommunalbefragungen zum Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen): Faktenblätter zur Forschung im NZFH

NZFH: Recherche zu landesrechtlichen Vorgaben und Förderprogrammen

Die Dokumente werden nicht aktualisiert. Aktuelle Unterlagen finden Sie unter „Bundesstiftung Frühe Hilfen".

Hinweise zur elektronischen Datenübermittlung

Hinweise Dolmetscherkosten

Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit

Die Linksammlung zur Arbeit mit Asylsuchenden, Migranten und Flüchtlingen in den Frühen Hilfen finden Sie unter "Frühe Hilfen".

Hinweise Förderung Familienpflege

Kontakt

Annette Bader

Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH), Landesprogramm "STÄRKE"

Telefon: 0711 6375-468

Cornelia Gaal

Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH)

Telefon: 0711 6375-545