Pflegekinderhilfe
Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Kinder und Jugendliche können von der Beständigkeit des Beziehungsangebots bei Pflegeeltern bzw. in Pflegefamilien profitieren und die Einbindung in den familiären Alltag in einem stabilen Umfeld erfahren.
Voraussetzung für diese Form der Hilfen zur Erziehung ist die Gewährung der Vollzeitpflege als geeignete und notwendige Hilfeart, die Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern, ihr Kind in eine Pflegefamilie zu geben sowie geeignete Pflegepersonen, die bereit sind, das Kind bzw. den Jugendlichen bei sich aufzunehmen.
Die Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine zeitlich befristete oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Die Möglichkeit der Rückkehr in die Herkunftsfamilie sollte anhand der Besonderheiten im Einzelfall abgewogen werden und mit allen Beteiligten kommuniziert werden. Neben der Beratung und Begleitung der Pflegefamilien ist deshalb auch die Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilie von besonderer Bedeutung
Das KVJS-Landesjugendamt berät die Pflegekinderdienste der Jugendämter und die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, entwickelt Empfehlungen und organisiert Veranstaltungen zu Themen der Pflegekinderhilfe.
Aktuelle Informationen
Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Strukturen, Verfahren und pädagogischen Prozessen in der Pflegekinderhilfe (beschlossen auf der 133. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, 23. bis 25.11.2022 in Wiesbaden).
RS 2023
Anlage: Empfehlungen des Deutschen Vereins
RS 2022
Anlage: Empfehlungen des Deutschen Vereins
RS 2021
RS 2020
Kontakt
Publikationen
- Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege (22.07.2024)558 KB
© KVJS
- Anlage zur Orientierungshilfe „Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege“ – Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson166 KB
- Anlage zur Orientierungshilfe „Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege“ - Beispiel Erhöhung Pflegegeld nach § 39 SGB VIII der Stadt Mannheim, 2018882 KB
- Anlage zur Orientierungshilfe „Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege“ - Beispiel Erhöhung Pflegegeld nach § 39 SGB VIII der Stadt Karlsruhe, 20191 MB
- Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII, (Mai 2018)240 KB