Geschichte des Landesjugendamtes

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg lag die so genannte Fürsorgeerziehung in Baden-Württemberg in den Händen von zwei Verbänden: Dem württembergischen und dem badischen Landesfürsorgeverband. Dort gab es ein badisches und ein württembergisches Landesjugendamt.

Der württembergische Fürsorgeverband in Stuttgart war wie der badische Verband zuständig für die Fallbearbeitung. Und der württembergische Fürsorgeverband hatte  – anders als der badische – eigene Heime.

1964

Im Jahr 1964 ging die „Fürsorgeerziehung“ für Jungen und Mädchen auf die beiden neu gegründeten Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern über. Sie waren ab 1. April 1964 beide öffentliche Träger von Heimen in Baden-Württemberg.

Ab 1964 waren die Landesjugendämter außerdem zuständig für die Aufsicht über alle Heime in Baden-Württemberg. Von 1961 bis 1963 hatte die Heimaufsicht noch bei den vier Regierungspräsidien im Land gelegen. Vor 1961 gab es keine institutionalisierte und regelmäßige Heimaufsicht. Die Behörden konnten lediglich im Rahmen der Einzelfallhilfe reagieren, wenn ein Junge oder ein Mädchen unter Missständen zu leiden hatte.

2004

Zum 31. Dezember wurden die Landeswohlfahrtsverbände aufgelöst.

Seit 2005

Die Aufgaben in der überörtlichen Jugendhilfe gingen am 1.1.2005 von den aufgelösten Landeswohlfahrtsverbänden auf den neu gegründeten Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) über.

Der KVJS besaß nie die Trägerschaft für ein Jugendheim.

Die Einrichtungen wurden von anderen Trägern übernommen.