Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung
Das KVJS-Landesjugendamt erarbeitet in einem Vierjahreszyklus ausführliche Berichte zur Angebotsstruktur erzieherischer Hilfen und deren Veränderungen bei den Diensten und Einrichtungen der Erziehungshilfe. Zusätzlich zu dieser umfassenden Berichterstattung werden jährlich komprimierte Kurzberichte zu wesentlichen Strukturdaten und aktuellen Entwicklungen in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung in Baden-Württemberg veröffentlicht. Sie basieren auf den jährlichen Meldungen der Erziehungshilfeeinrichtungen, die über das Online-Portal „Heime-BW“ erhoben werden.
Alle vier Jahre veröffentlicht das KVJS-Landesjugendamteinen ausführlichen Bericht zu den Entwicklungen in den Einrichtungen der Erziehungshilfe in Baden-Württemberg. Untersucht werden die Angebotsstruktur und Inanspruchnahme stationärer und teilstationärer Hilfen in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen. Die Datenaufbereitungen und Analysen sollen es den Jugendämtern und freien Trägern ermöglichen, sich auf veränderte Nachfrage- und Bedarfsentwicklungen einzustellen. Darüber hinaus liefern die vielfältigen empirischen Befunde Impulse für einen fachlichen Diskurs über die Ausgestaltung und Entwicklung in der „Einrichtungslandschaft“ in Baden-Württemberg.
Das KVJS-Landesjugendamt veröffentlicht jährlich Auswertungen zu den stationären und teilstationären Hilfen, die in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen in Baden-Württemberg erbracht werden. Sie basieren auf den Daten, die im Rahmen der „Jährlichen Meldungen“ jeweils zum 31.12. eines Jahres erhoben werden. Die jährlichen Kurzauswertungen sollen zeitnah über wesentliche Kerntendenzen und aktuelle Entwicklungen in der Ausgestaltung und Inanspruchnahme dieser Hilfen in den Einrichtungen der Erziehungshilfe im Land informieren.
Erhebungsverfahren
Mit dem internetgestützten EDV-Programm Heime-BW können Heime und sonstige betreute Wohnformen der Jugendhilfe in Baden-Württemberg schnell und unbürokratisch ihre Jahresstatistik für die landesweite Berichterstattung sowie die gesetzlichen Meldepflichten erfüllen:
- die jährliche Meldepflicht bezüglich der Platzzahl
- die unverzügliche Meldepflicht bei Personaländerungen nach § 47 SGB VIII i.V. mit § 22 LKJHG
- die amtliche Jugendhilfestatistik an das Statistische Landesamt
Heime-BW wurde in enger Kooperation mit den Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände und der Einrichtungen entwickelt. Das Programm und die Zugriffsrechte werden zentral vom KVJS-Landesjugendamt verwaltet. Innerhalb des KVJS hat nur das Landesjugendamt Zugriff auf die Daten. Die im Rahmen dieses Programms erhobenen Daten dürfen nur für die Aufgaben der Heimaufsicht verwendet und für die landesweite Berichterstattung durch das KVJS-Landesjugendamt ausgewertet werden. Die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig.
Heime-BW-Hotline
Telefon: 0711 6375-576
heime-bw@kvjs.de
Kontakt
Kathrin Kratzer
Überörtliche Jugendhilfeplanung und -berichterstattung HzE (Baden), Überörtliche Berichterstattung zu Einrichtungen der Erziehungshilfe, Internetplattform Heime-BW
Telefon: 0711 6375-214