Landesförderprogramm Schulsozialarbeit –
administrative Begleitung/Beratung

Informationen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Personalkosten von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, wenn Sie Maßnahmen der Schulsozialarbeit (Jugendsozialarbeit an Schulen) planen.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die dazu beitragen,

  • ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für alle jungen Menschen an der Schule anzubieten,
  • soziale Benachteiligungen unter den jungen Menschen auszugleichen,
  • die jungen Menschen bei der Bewältigung individueller Problemlagen besser zu unterstützen und
  • unter dem Aspekt der Sozialraumorientierung die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse vor Ort im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 16.700 pro Vollzeitstelle, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert.

Richten Sie Ihren Antrag für das darauffolgende Schuljahr bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.7. eines Jahres an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.


Quelle: Förderdatenbank vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie stellen sicher, dass die Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der vorhandenen Ressourcen vor Ort insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnimmt:
    • Einzelfallhilfe und Beratung,
    • sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und die Durchführung von Projekten,
    • innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit sowie
    • offene Angebote für alle junge Menschen der Schule.
  • Die Jugendsozialarbeit ist an der Schule verortet.
  • Die Jugendsozialarbeit an der Schule erfolgt in Abstimmung und Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule.
  • Sie setzen die Fachkraft an einer bis maximal 2 Schulen ein.
  • Die einzusetzende Schulsozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter verfügt über die notwendige berufliche Qualifikation.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Stellen und Stellenanteile mit fachlicher Leitungstätigkeit,
  • einschlägig vorbestrafte Personen,
  • Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer.

Quelle: Förderdatenbank vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Landesfördergrundsätze:
Grundsätze des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 25.05.2020

 

Digitale Antragstellung

Bitte beachten Sie: Dieser Antrag besteht aus zwei Elementen, einem Excel-Teil und einem Online-Formular. Bitte folgen Sie dieser Anleitung Schritt für Schritt und halten Sie die Reihenfolge der Bearbeitungsschritte ein, um eine erfolgreiche Antragstellung zu gewährleisten.

Anleitung:

  1. Laden Sie folgende Excel-Datei herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC ab:
    Excel-Datei_ Antragsdaten
     
  2. Zur Bearbeitung klicken Sie oben rechts in der gelben Leiste auf "Bearbeitung aktivieren". Füllen Sie in der Excel-Datei alle Datenblätter aus:
    1. Grunddaten (Pflicht)
    2. Personal (Pflicht)
    3. ggf. Bestandsschutzregelungen
    4. ggf. Ausnahmeregelungen
    5. Kosten- und Finanzierungsplan (Pflicht)

      Hinweis: Behalten Sie die Excel-Datei mit allen Antragsdaten auf Ihrer Festplatte, sodass Sie zukünftig nur noch die Änderungen anpassen müssen und uns diese via Formularserver übermitteln können
       
  3. Nach Erfassung der Antragsdaten in der Excel-Datei, füllen Sie im nächsten Schritt das Online-Formular aus: Hier geht's zum Online-Formular
    Bitte beachten Sie, dass Sie folgende Unterlagen im Online-Formular hochladen müssen:
    1. Antragsdaten (Excel-Datei)
    2. Anlagen (Datei-Upload) zur Beantragung von Ausnahmeregelungen hinsichtlich
      1. Beschäftigungsumfang, erforderlich: Begründung
      2. Kleinstschulen, erforderlich: Begründung
      3. oder Qualifikation, erforderlich: Begründung mit Angaben zur Trägerstruktur, Lebenslauf, Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise
         
  4. Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen müssen, klicken Sie bitte rechts unten auf "Zwischenspeichern". Hierbei wird eine html.-Datei in Ihrem lokalen Ordner gespeichert. Beim erneuten Ausfüllen können Sie diese Datei mit Doppelklick öffnen, wodurch Sie automatisch auf den bisherigen Stand des Online-Formulars zugreifen können.

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Anträge berücksichtigen können.

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • 1 Excel-Datei mit 5 Datenblättern s. Ziff. 2

  • 1 Online-Formular s. Ziff. 3

  • Sämtliche notwendigen Dokumente (z.B. Stellungnahme vom Jugendamt, Anträge auf Ausnahmeregelung) 

Kontakt

Fragen zur digitalen Antragstellung

Telefon: 0711/6375-106

Sara Jörger

Abwicklung Landesförderung Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen

Telefon: 0711 6375-702

Sabine Krempelhuber

Abwicklung Landesförderung Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen

(Erreichbar: Dienstag und Donnerstag ganztags, Mittwoch am Vormittag)

Telefon: 0711 6375-782

Hinweis

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