Förderung und Formulare

Antragsberechtigt sind alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Antragsschluss ist jeweils der 28. Februar eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung eines Modellvorhabens trifft der Landesjugendhilfeausschuss in seiner Sommersitzung.

Die Förderung der Modellvorhaben basiert auf den vom Landesjugendhilfeausschuss verabschiedeten Fördergrundsätzen. Eine Förderung findet hauptsächlich in Förderschwerpunkten statt. Es können darüber hinaus Vorhaben aus anderen Themenfeldern gefördert werden, die von besonderer Bedeutung für die Kinder- und Jugendhilfe sind.

Die aktuellen Förderschwerpunkte

Inklusives Aufwachsen und lebenslanges gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Handicap soll zur Selbstverständlichkeit werden. Inklusion meint aber mehr: bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe die Vielfalt und Heterogenität der jungen Menschen im Sinne einer Diversity-Orientierung konsequent zu berücksichtigen. Barrieren sollen abgebaut und Vielfalt als Chance für die Gesellschaft begriffen werden. Hierfür müssen Veränderungsmöglichkeiten bisheriger Strukturen ausgelotet und praktisch erprobt werden. Gefördert werden Vorhaben, die das Ziel haben, Teilhabechancen zu erkennen, Barrieren abzubauen und neue ressortübergreifende Ansätze zu erproben. Insbesondere werden Vorhaben gefördert, die das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule im Kontext einer inklusiven Bildung im Sozialraum weiterentwickeln.

Armut schlägt unmittelbar auf die Chancengleichheit und Teilhabechancen von jungen Menschen Kindern durch und bedeutet meist einen Mangel an Entwicklungschancen. Es sollen Handlungsansätze entwickelt und erprobt werden, die erschwerte Lebenslagen und damit einhergehende Exklusionsrisiken von jungen Volljährigen in den Blick nehmen und den Aufbau einer nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Grundsicherung befördern. Der Fokus liegt dabei auf Konzeptentwicklungen für von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Frauen und Männer sowie auf innovativen Ansätzen für junge Frauen und Männer mit Jugendhilfeerfahrung (Care Leaver). Die Vorhaben sollen zum Ziel haben, biografische Brucherfahrungen zu verringern und lebensphasenspezifische Übergänge zu verbessern.

Demokratiebildung, politische Bildung, aber auch die zunehmende Digitalisierung sind von zentraler Bedeutung in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Themenfelder können in diesem Schwerpunkt entweder separat oder miteinander verbunden aufgegriffen werden. Ziel ist es, das Demokratieverständnis und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie sollen zur Übernahme von gesellschaftlicher und politischer Verantwortung befähigt werden, insbesondere sollen auch junge Menschen mit Teilhabehemmnissen einbezogen werden. Die wachsende Herausforderung zur eigenen Meinungsbildung im Hinblick auf Veröffentlichungen im Internet sowie in den Sozialen Netzwerken soll aufgegriffen werden. Kinder- und Jugendhilfe muss darüber hinaus auf die zunehmende Bedeutung des Netzes für die Lebenswelt junger Menschen aktiv und planvoll mit neuen Formaten und veränderten Angeboten reagieren und die dadurch entstehenden Chancen nutzen. Es ist ebenso die damit verbundene Gefährdung zu erkennen und präventiv zu bearbeiten.

Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII und Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII sind in der Kinder- und Jugendhilfe zentrale Säulen der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in schwierigen Lebenslagen. Durch die zunehmende Heterogenität von Familienmodellen, hohe Armutsrisiken von Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern und veränderte Anforderungen an Erziehung werden veränderte Herangehensweisen und Methoden in der direkten Einzelfallhilfe notwendig. Im Zuge der inklusiven Förderung werden Eingliederungshilfen immer wichtiger, für die bedarfsgerechte Hilfeformate im Einzelfall zur Verfügung stehen müssen.

Zudem verändern sich Rahmenbedingungen im Arbeitsfeld dieser Hilfen bspw. durch Ganztagesbetreuung, Veränderungen in der Arbeitswelt und neue fachliche Anforderungen. Hierauf müssen innovative bedarfsgerechte Antworten gefunden werden.

Die Fähigkeit, genügend geeignete Fach- und Führungskräfte zu gewinnen, wird die Zukunftsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe entscheidend beeinflussen. Zur Fach- und Führungskräftesicherung bedarf es neuer und veränderter Akquise Wege, aber auch veränderter Strategien in der Personal- und Organisationsentwicklung von Einrichtungen und Diensten. Über diesen Schwerpunkt sollen Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung von neuen Lösungsansätzen zur Fach- und Führungskräftesicherung unterstützt werden.

Die Förderrichtlinien lassen auch eine Förderung außerhalb der Förderschwerpunkte zu, wenn Aufgaben oder Fragestellungen mit gleichwertiger Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe bearbeitet werden sollen.

Kontakt

Kerstin Illg

Finanzielle Förderung Modellvorhaben

Telefon: 0711 6375-864