Beschäftigte mit Behinderungen sollen nicht leer ausgehen
Zahlreiche Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) mussten in der Zeit der Corona-Lockdowns den Betrieb einstellen und ihre Beschäftigten mit Behinderungen nach Hause schicken. Da der Werkstattlohn vom erwirtschafteten Erlös abhängt, drohen teilweise deutliche Lohneinbußen. Anders als Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben WfbM-Beschäftigte keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Um diese Lohneinbußen zu vermeiden hat der Bund wie bereits im vergangenen Jahr Geld zur Verfügung gestellt, welches die Lohnkürzungen abmildern soll. Für Baden-Württemberg sind dies zwölf Millionen Euro. Vom 1. bis 30. September können nun Werkstätten die Lohnunterstützung für ihre Mitarbeiter beim KVJS-Integrationsamt beantragen.
„Die eingesetzten Mittel sind ein wirksamer Beitrag, um die ohnehin geringen Löhne dieser Personengruppe zu stabilisieren“, sagt Berthold Deusch, beim KVJS für das Programm zuständig. „Den Menschen mit Behinderung stehen für ihre Tätigkeit normalerweise im Durchschnitt nur 240 Euro im Monat zur Verfügung. Mit den jetzt eingesetzten Mitteln können wir erreichen, dass rund 80 Prozent des Werkstatt-Lohns erhalten bleiben“.
Der KVJS legt Wert darauf, auch die direkt Betroffenen zu beteiligen: In diesem Jahr müssen die Anträge auf Coronaförderung zur Lohnsicherung von den jeweiligen Werkstatträten mitunterzeichnet werden. „Wir Vorstände von Werkstatträte Baden-Württemberg freuen uns besonders, dass auf Landesebene die Einbindung der Werkstatträte in den Fokus gerückt wurde“, erklärt Jörg Bendler, 1. Vorsitzender Werkstatträte Baden-Württemberg.
In den 83 Werkstätten in Baden-Württemberg arbeiten über 28.000 Menschen mit Behinderungen. Im vergangenen Jahr beantragten 60 Werkstätten mit rund 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Lohnunterstützung.
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