Kindertageseinrichtungen

Kindern mit Behinderungen, die noch nicht eingeschult sind, stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung, um den Besuch einer Kindertageseinrichtung ermöglichen zu können.

  • Pädagogische Hilfen zur Teilnahme am Gruppengeschehen und zur Integration in die Gruppe
  • Begleitende Hilfen als Hilfestellung bei Alltagshandlungen

Diese Angebote können größtenteils im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen finanziert werden. Nicht finanziert werden können beispielsweise Leistungen wie Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie oder Behandlungspflege, da diese im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten sind. Beiträge zur Kindertageseinrichtung sowie eventuell anfallende Fahrtkosten können ebenfalls nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden.

Für Kinder mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung stehen alternativ öffentliche oder private Schulkindergarten zur Verfügung. Falls hierfür Kosten entstehen, können diese ebenfalls im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen übernommen werden.