Förder- und Betreuungsgruppe, Tagesbetreuung Erwachsene/ Senioren

Für Menschen mit Behinderungen, die die Vorrausetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen( WfbM) nicht / noch nicht erfüllen  (dies gilt auch Personen, die aus Altersgründen oder vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus der WfbM ausscheiden müssen (vgl. §§ 58, 113 Abs.2.S.5, 219, 220,  SGB IX) kann eine angemessene Förderung und Betreuung in Förder- und Betreuungseinrichtungen/-gruppen sowie in einer Tagesbetreuung für Erwachsene /Senioren erfolgen. 

Diese Betreuungsgruppen bzw. Betreuungseinrichtungen sind keine Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Die in ihnen angebotenen Leistungen dienen vielmehr der sozialen Teilhabe i.S.d. § 76 SGB IX. Die Vorschriften der §§ 219 Abs. 1 und 2, 220 bis 225 SGB IX sowie der WVO und der WMVO gelten folglich für diese Einrichtungen nicht. Die dort betreuten behinderten Menschen sind auch nicht sozialversicherungspflichtig. 

In Baden-Württemberg existiert ein spezielles Angebot "Werkstatt-Transfer". Dieses Angebot hat zum einen die Zielsetzung, dass bei einem veränderten erhöhten Hilfebedarf ein Wechsel vom AB in die FuB vermieden wird. Zum anderen soll - trotz erhöhtem Hilfebedarf - die Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM und damit der Übergang von Menschen mit Behinderung aus der FuB in die WfbM zur Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ermöglicht werden.

Die Bestimmungen für diese Betreuungsform sehen grundsätzlich keine altersmäßige Begrenzung vor. Die weitere Betreuungsmöglichkeit der "Tagesbetreuung Erwachsene/Senioren" bietet jedoch für ältere und/oder gesundheitlich stark beeinträchtigte Menschen mit Behinderungen ein geeignetes Betreuungsangebot.

Arbeitshilfen

  • BAGüS- Werkstattempfehlungen 2021 (diese können kostenpflichtig direkt bei der BAGüS erworben werden)

sowie

 

 

Kontakt

Petra Schulze

Telefon: 0711 6375-308