Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stellt auch im Jahr 2022 Zuwendungsmittel im Rahmen des Förderprogramms „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen“ zur Verfügung.
Mit dem Förderprogramm soll bedarfsgerechter Mietwohnraum für volljährige Menschen mit Behinderungen und volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf in Baden-Württemberg geschaffen werden.
Förderfähig ist der Neubau von barrierefreiem Mietwohnraum zu Zwecken des gemeinschaftlichen ambulant betreuten Wohnens im Sinne von § 4 Absatz 2 und 3 WTPG und § 2 Absatz 3 WTPG.
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Lesen Sie die Pressemeldung des Ministeriums, um zu mehr zu den Hintergründen der letzten Ausschreibung zu erfahren.
- Baufachliche Nebenbestimmungen NBest-Bau - Stand 01.01.2019
- Allgemeine Nebenbestimmungen ANBest-P - Stand 01.01.2019
- Allgemeine Nebenbestimmungen ANBest-K - Stand 01.01.2019