Förderprogramm "Impulse Inklusion"
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein wichtiges Thema in Baden-Württemberg. Um den Inklusionsgedanken weiter ins Land zu tragen und die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger auf dieses wichtige Thema zu lenken, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“ in den Jahren 2013 bis 2022 insgesamt 312 Projekte gefördert. Im Jahr 2022 erhielten 22 Projekte eine Förderung von insgesamt 342.000 Euro.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales übernimmt die administrative Durchführung der Projektförderung und ist für die Betreuung der geförderten Projekte zuständig.
Was wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich innovative Projekte, entweder in Form von neuen Initiativen oder als neue Vorhaben oder Module, die bereits bestehende Projekte maßgeblich erweitern. Die Projekte sollten von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant, durchgeführt und ausgewertet werden. Sie sollten modellhaft, d. h. übertragbar und über die Förderung hinaus bestandsfähig sein. Die Projekte können vorhandene Strukturen und Angebote berücksichtigen, um diese zu vernetzen und inklusiv weiterzuentwickeln. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration.
Bewerbung und Ausschreibungsfrist
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg stellt im Jahr 2024 erneut Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 350.000 Euro zur Verfügung. Bewerbungen können bis zum 13. Oktober 2024 eingereicht werden. Den Förderaufruf finden Sie rechts im blauen Kasten unter „Förderaufruf“ zusammen mit dem Bewerbungsbogen sowie dem Vordruck für den Kosten- und Finanzierungsplan zum beantragten Projekt, die Sie hier herunterladen können.
Kontakt
Förderaufruf
Mittelabruf und Verwendungsnachweis
Die Vordrucke für den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis können Sie bei Frau Bittlingmaier anfordern.