Kommunales Teilhabekonzept für Menschen mit psychischer Erkrankung
Der KVJS unterstützt die Stadt- und Landkreise bei der Erarbeitung eines kommunalen Teilhabekonzepts für Menschen mit psychischer Erkrankung, das der neugefassten Eingliederungshilfe sowie dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Rechnung trägt. Im Mittelpunkt steht die zentrale Aufgabe, „die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern“ (§ 90 SGB IX). Dazu werden Analysen zu bestehenden sowie erforderlichen Teilhabenangeboten aus Leistungsträger- und Standortperspektive durchgeführt. Ein Fokus liegt dabei auf der Personenzentrierung sowie der inklusiven und sozialräumlichen Ausrichtung der Angebote. Ausgangspunkt für eine Weiterentwicklung von gemeindenahen Angebotsstrukturen ist der Gemeindepsychiatrische Verbund (§ 7 PsychKHG).
Im Prozess der Entwicklung des Teilhabekonzepts werden quantitative und qualitative Methoden zur Analyse des Ist-Zustands des Unterstützungssystems für Menschen mit psychischer Erkrankung angewandt und verknüpft. Ausgehend von einer so neu auf Ebene des Kreises und einzelner Planungs- oder Sozialräume geschaffenen fundierten empirischen (Daten-)Basis sollen Bedarfe für zukünftige Planungen abgeleitet werden. Diese werden in Handlungsempfehlungen übersetzt, welche der kommunalen Sozialplanung und politischen Gremien einen Handlungsrahmen für die nächsten Jahre bieten.
Die partizipative Ausrichtung des Planungsprozesses zeigt sich nicht nur am Einbezug aller relevanten Akteurinnen und Akteure des Unterstützungssystems für Menschen mit psychischer Erkrankung und der politischen Ebene. Als zentrales Qualitätsmerkmal wird die Partizipation der Leistungsberechtigten selbst angesehen. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache sollen sie im kompletten Prozess – von der Instrumentenabstimmung, über die Teilnahme an Befragungen und Workshops, bis hin zur gemeinsamen Verabschiedung der Handlungsempfehlungen – eine wesentliche Position einnehmen.Ausgehend davon, welche Fragestellungen und Themenschwerpunkte für den beauftragenden Stadt- oder Landkreis aktuell von besonderem Interesse sind, kann aus verschiedenen Modulen ein passendes Produkt erstellt werden.
Ausgehend davon, welche Fragestellungen und Themenschwerpunkte für den beauftragenden Stadt- oder Landkreis aktuell von besonderem Interesse sind, kann aus verschiedenen Modulen ein passendes Produkt erstellt werden. DasTeilhabekonzept kann – je nach Auftragsumfang – folgende inhaltliche Module umfassen:
- Soziale Teilhabe (Assistenzleistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten)
- Teilhabe am Arbeitsleben (Allgemeiner Arbeitsmarkt, WfbM, Andere Leistungsanbieter)
- Niedrigschwellige Angebote und Selbsthilfe
- Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung
- Angebote stationärer Pflege und ambulante Hilfen bei Pflegebedarf
- Feldübergreifende Themen und Schnittstellen zu angrenzenden Planungsbereichen
Für die Bearbeitung der Themenfelder steht beim KVJS ein breites Repertoire an quantitativen und qualitativen Methoden zur Verfügung (siehe Prozessablauf), das bei Bedarf an die spezifischen Anforderungen des Kreises angepasst werden kann.
Teilhabepläne für Menschen mit psychischer Erkrankung
Kontakt
Aktuelle Beispiele
Landkreis Konstanz:
Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit chronisch psychischer Erkrankung und wesentlich seelischer Behinderung im Landkreis Konstanz, Bestand - Bedarf- Perspektiven
Hrsg. Landratsamt Konstanz, November 2020
Ortenaukreis:
Teilhabeplan für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und wesentlicher seelischer Behinderung im Ortenaukreis,
Hrsg. Landratsamt Ortenaukreis, Dez. III Sozialplanung, Mai 2020
Landkreis Göppingen:
Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung für den Landkreis Göppingen, Fortschreibung 2018,
Hrsg. Landratsamt Göppingen, Mai 2018
Rhein-Neckar-Kreis:
Sozial- und Teilhabeplanung Fortschreibung 2015 - 2025 Für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und wesentlicher seelischer Behinderung
Hrsg. Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, April 2018