Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg fördert zur Stärkung der Vernetzung aller lokalen Akteure und damit auch der Strukturen im Vor- und Umfeld der Pflege sowie in der Pflege selbst die Implementierung von Kommunalen Pflegekonferenzen mit bis zu 1,5 Millionen Euro.
Ziel der Förderung ist es, Best-Practice-Beispiele für Kommunale Pflegekonferenzen zu implementieren. Um vor Ort Fragen der regionalen Pflege- und Unterstützungsstrukturen, der Schaffung von altersgerechten Quartiersstrukturen, der kommunalen Beratungsstrukturen und der Koordinierung von Leistungsangeboten zu beraten, können gemäß § 4 LPSG in Stadt- oder Landkreisen Kommunale Pflegekonferenzen eingerichtet werden. Ziel der Kommunalen Pflegekonferenzen ist die Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen, auch unter Mitwirkung der vertretenen Pflegekassen sowie der Landesverbände der Pflegekassen. Die Beratungsergebnisse der Kommunalen Pflegekonferenzen dienen außerdem der Sozialplanung.
Das Ministerium hat den KVJS mit der Abwicklung des Förderprogramms beauftragt.
Anträge können nicht mehr gestellt werden.