Solitäre Kurzzeitpflege
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg stellte im Jahr 2019 einmalig Zuwendungsmittel für das Sonderförderprogramm "solitäre Kurzzeitpflegeplätze" zur Verfügung.
Die Zuwendungsmittel dienen dazu, das Angebot an solitären Kurzzeitpflegeplätzen mit qualitativ hochwertigen Konzeptionen zur Betreuung und/oder Rehabilitation weiter auszubauen.
Abwicklung des Förderprogramms Solitäre Kurzzeitpflege
Der KVJS ist während der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren für die Abwicklung des Förderprogramms zuständig. Dazu gehören zum Beispiel Mittelauszahlung, Prüfung von Verwendungsnachweisen, Grundbuchangelegenheiten und die Überprüfung der Zweckbindung.
Baufachliche Nebenbestimmungen NBest-Bau - Stand 01.01.2019
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-P - Stand 01.01.2019
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften ANBest - K- Stand 01.01.2019
Die Formblätter für den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis können Sie bei Frau Heckmann-Rügner anfordern.