Leistungen der ambulanten und teilstationären Hilfe zur Pflege
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 6.987 Leistungen der ambulanten und teilstationären Hilfe zur Pflege gewährt. Hiervon waren 3.066 Leistungen Pflegesachleitungen. Dies entspricht einem Anteil von 43,9 Prozent aller ambulanten und teilstationären Leistungen. Leistungen der Hilfe zur Pflege als Pflegegeld machten 38,8 Prozent des Anteils aller ambulanten Leistungen aus.
Mit Ausnahme der sonstigen ambulanten Leistungen, wie beispielsweise für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel, den Entlastungsbetrag oder Beiträge zur Altersversicherung, spielten die anderen ambulanten und teilstationären Leistungen der Hilfe zur Pflege nur eine untergeordnete Rolle.
Bei den Leistungsempfängern von ambulanter Hilfe zur Pflege kann es zu Doppelzählungen kommen, da Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistungen gewährt werden kann. Außerdem ist es möglich, zusätzlich weitere ambulante Leistungen wie den Entlastungsbetrag, Tages- oder Kurzzeitpflege oder sonstige ambulante Hilfen zu erhalten.
Die Zahl der Leistungsempfänger bezogen auf die Einwohnerzahl der Kreise, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen versorgt werden und Hilfe zur Pflege erhalten, variiert stark. Die Spanne reicht dabei von 0,2 Leistungsempfängern pro 10.000 Einwohner im Landkreis Tuttlingen bis zu 19,8 in der Stadt Baden-Baden.
In den Stadtkreisen erhielten durchschnittlich mehr Personen pro 10.000 Einwohner Hilfe zur Pflege als Pflegegeld als in den Landkreisen. Während es in den Landkreisen pro 10.000 Einwohner durchschnittlich 1,7 Leistungsempfänger gab, waren es in den Stadtkreisen 5,7.
Die hier dargestellten Daten sind lediglich als Anhaltspunkte zu verstehen. Eine valide Aussage ist aufgrund der geringen Fallzahlen kaum möglich.
Die Zahl der Leistungsempfänger bezogen auf die Einwohnerzahl der Kreise, die zu Hause ausschließlich oder mit Hilfe eines ambulanten Dienstes versorgt werden und Hilfe zur Pflege erhalten, variiert stark. In den Stadtkreisen erhielten durchschnittlich mehr Personen pro 10.000 Einwohner Hilfe zur Pflege als Pflegesachleistung als in den Landkreisen. Während es in den Landkreisen pro 10.000 Einwohner durchschnittlich 1,9 Leistungsempfänger gab, waren es in den Stadtkreisen 6,2. Die Spanne bewegt sich dabei zwischen 0,2 im Landkreis Tuttlingen und 14,7 in der Stadt Baden-Baden.
Die hier dargestellten Daten sind lediglich als Anhaltspunkte zu verstehen. Eine valide Aussage ist aufgrund der geringen Fallzahlen kaum möglich.
Die Zahl der gewährten Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Kurzzeitpflege im Jahresverlauf, bezogen auf die Einwohnerzahl der Kreise, variiert stark. In den Stadtkreisen wurde durchschnittlich mehr Hilfe zur Pflege für die Kurzzeitpflege gewährt: Während in den Stadtkreisen 27,7 gewährte Leistungen von Hilfe zur Pflege pro 100.000 Einwohner für die Kurzzeitpflege geleistet wurden, waren es in den Landkreisen durchschnittlich 12,1.
Die hier dargestellten Daten sind lediglich als Anhaltspunkte zu verstehen. Eine valide Aussage ist aufgrund der geringen Fallzahlen kaum möglich.