Leistungen der ambulanten und teilstationären Hilfe zur Pflege

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 7.301 Leistungen der ambulanten und teilstationären Hilfe zur Pflege gewährt. Hiervon waren 3.211 Leistungen Pflegesachleitungen. Dies entspricht einem Anteil von 44,0 Prozent aller ambulanten und teilstationären Leistungen. Leistungen der Hilfe zur Pflege als Pflegegeld machten 38,0 Prozent des Anteils aller ambulanten Leistungen aus.

Mit Ausnahme der sonstigen ambulanten Leistungen, wie beispielsweise für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel, den Entlastungsbetrag oder Beiträge zur Altersversicherung, spielten die anderen ambulanten und teilstationären Leistungen der Hilfe zur Pflege nur eine untergeordnete Rolle.

Bei den Leistungsempfängern von ambulanter Hilfe zur Pflege kann es zu Doppelzählungen kommen, da Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistungen gewährt werden kann. Außerdem ist es möglich, zusätzlich weitere ambulante Leistungen wie den Entlastungsbetrag, Tages- oder Kurzzeitpflege oder sonstige ambulante Hilfen zu erhalten.

Die Zahl der Leistungsempfänger, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen versorgt werden und Hilfe zur Pflege erhalten, variiert stark bezogen auf die Einwohnerzahl der Kreise. Die Spanne reicht dabei von 0,3 Leistungsempfängern pro 10.000 Einwohner im Landkreis Tuttlingen bis zu 18,9 in der Stadt Baden-Baden.

In den Stadtkreisen erhielten durchschnittlich mehr Personen pro 10.000 Einwohner Hilfe zur Pflege in Form von Pflegegeld als in den Landkreisen. Während es in den Landkreisen pro 10.000 Einwohner durchschnittlich 1,8 Leistungsempfänger gab, waren es in den Stadtkreisen 5,6.

Die hier dargestellten Daten sind lediglich als Anhaltspunkte zu verstehen. Eine valide Aussage ist aufgrund der geringen Fallzahlen kaum möglich.

Die Zahl der Leistungsempfänger, die zu Hause von Angehörigen oder mit Hilfe eines ambulanten Dienstes versorgt werden und Hilfe zur Pflege erhalten, variiert stark bezogen auf die Einwohnerzahl der Kreise. In den Stadtkreisen erhielten durchschnittlich mehr Personen pro 10.000 Einwohner Hilfe zur Pflege in Form von Pflegesachleistung als in den Landkreisen. Während es in den Landkreisen pro 10.000 Einwohner durchschnittlich 1,9 Leistungsempfänger gab, waren es in den Stadtkreisen 6,9. Die Spanne bewegt sich dabei zwischen 0,3 in den Landkreisen Tuttlingen und Zollernalb und 16,8 in der Stadt Baden-Baden.

Die hier dargestellten Daten sind lediglich als Anhaltspunkte zu verstehen. Eine valide Aussage ist aufgrund der geringen Fallzahlen kaum möglich.

Die Zahl der gewährten Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Kurzzeitpflege im Jahresverlauf, bezogen auf die Einwohnerzahl der Kreise, variiert stark. In den Stadtkreisen wurde durchschnittlich mehr Hilfe zur Pflege für die Kurzzeitpflege gewährt. Während in den Stadtkreisen 27,5 Leistungen der Hilfe zur Pflege pro 100.000 Einwohner für die Kurzzeitpflege gewährt wurden, waren es in den Landkreisen durchschnittlich 13,9.

Die hier dargestellten Daten sind lediglich als Anhaltspunkte zu verstehen. Eine valide Aussage ist aufgrund der geringen Fallzahlen kaum möglich.

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