Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege in vollstationären Pflegeinrichtungen
Ende des Jahres 2023 erhielten 29.537 Menschen in Baden-Württemberg Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen. Seit 2003 hat die Zahl der Leistungsempfänger von rund 21.700 um 36,1 Prozent zugenommen. Während die Zahl der Leistungsempfänger von 2003 bis 2015 kontinuierlich stieg, blieb sie daraufhin bis 2019 auf einem ähnlichen Niveau. Zwischen 2019 und 2021 fand erneut eine Zunahme statt. Nach einer Abnahme im Jahr 2022 wurde zuletzt eine Zunahme um 6,7 Prozent verzeichnet.
Der Rückgang im Jahr 2022 ist insbesondere auf den zum 01.01.2022 eingeführten Zuschuss zum pflegedingten Aufwand zurückzuführen. Hierdurch hatten im Jahr 2022 weniger Personen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege. Die Wirkung dieses Zuschusses hat für das Jahr 2023 nachgelassen und wurde von stetig steigenden Kosten eingeholt. In Zukunft kann eine weitere Zunahme der Fallzahlen, bedingt durch weitere Kostensteigerungen in der Pflege, die Entlohnung von Pflegekräften nach Tarif und allgemeinen Kostensteigerungen durch die Inflation, erwartet werden.
83 Prozent aller Leistungsempfänger waren älter als 65 Jahre. Der Anteil der jüngeren im Verhältnis zu den älteren Leistungsempfängern hat sich in den letzten Jahren kaum verändert
Leistungsempfänger über 65 Jahre
Im Jahr 2023 erhielten 24.564 Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren vollstationäre Hilfe zur Pflege (+ 42,6 Prozent seit 2003). Die Zahl der Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren stagnierte zwischen 2015 und 2019 auf einem ähnlichen Niveau. Seit 2019 zeigte sich wieder eine Zunahme. Im Jahr 2022 sank Zahl der Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren wieder auf ein ähnliches Niveau wie im Jahr 2019. Zuletzt wurde eine Zunahme verzeichnet.
Ende 2023 erhielten von 1.000 Einwohnern im Alter ab 65 Jahren 10,4 Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen. Da auch die Zahl der Menschen im Alter ab 65 Jahren in den letzten Jahren zunahm, stieg die einwohnerbezogene Kennzahl – trotz wachsender Hilfeempfängerzahlen – nur moderat an.
In den Stadtkreisen in Baden-Württemberg lebten deutlich mehr Leistungsempfänger ab 65 Jahren pro 1.000 Einwohner ab 65 Jahren als im Durchschnitt der Kreise. So kamen in den Stadtkreisen im Jahr 2023 auf 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 15,2 Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren, in den Landkreisen 9,5 Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren.
Die Spannbreite der Leistungsdichte zwischen den Stadt- und Landkreisen ist groß. Während im Kreis Tübingen im Jahr 2023 auf 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 6,4 Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege im Alter ab 65 Jahren kamen, waren es in der Stadt Karlsruhe 18,4.
Entwicklung der Pflegegrade der Leistungsempfänger in der vollstationären Hilfe zur Pflege 2019-2023
Die meisten Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren sind in Pflegegrad 3 und 4 eingestuft. Leistungsempfänger im Pflegegrad 3 nehmen seit 2019 kontinuierlich zu. Der Anteil der in Pflegerad 4 eingestuften Leistungsempfänger nimmt seit 2020 jährlich um 0,5 Prozentpunkte ab. In Pflegegrad 5 ist seit 2020 ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen, während sich im Pflegegrad 2 seit 2020 eine leichte Zunahme zeigt.
Die Leistungsempfänger sind in den einzelnen Stadt- und Landkreisen unterschiedlich auf die Pflegegrade verteilt. Der Anteil der Leistungsempfänger ab 65 Jahren in Pflegegrad 2 reicht von 9 Prozent im Main-Tauber-Kreis und im Landkreis Tuttlingen bis zu 25 Prozent in Baden-Baden. Auch beim Anteil der Leistungsempfänger ab 65 Jahren in Pflegegrad 5 gibt es deutliche Unterschiede. Er bewegte sich im Jahr 2023 zwischen 7 Prozent in Baden-Baden bis hin zu 20 Prozent im Landkreis Schwäbisch Hall, im Main-Tauber-Kreis und im Landkreis Tuttlingen.
Leistungsempfänger unter 65 Jahre
Ende 2023 erhielten 4.973 Menschen in Baden-Württemberg unter 65 Jahren vollstationäre Hilfe zur Pflege. Dies entspricht einer Zunahme um 11 Prozent seit 2003. Von 2015 bis 2019 zeigte sich ein leichter Rückgang der Leistungsempfänger unter 65 Jahren. Nach einem kurzen Anstieg im Jahr 2021, zeigte sich zuletzt eine erneute Abnahme bis zu einem ähnlichen Niveau wie 2019.[1]
Von 10.000 Einwohnern unter 65 Jahren erhielten 5,6 Personen Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen. Im Jahr 2003 waren es noch 5 von 10.000 Einwohnern unter 65 Jahren. Anders als bei der Zunahme der Bevölkerung im Alter ab 65 Jahren hängt die Zunahme der Zahl der Leistungsempfänger unter 65 Jahren nicht mit einer Zunahme der Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe zusammen. Die Kennzahl spiegelt hier die wachsende Gruppe der Leistungsempfänger unter 65 Jahren wider.
[1] In einzelnen Kreisen sind die Fallzahlen der unter 65-jährigen Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege von 2020 auf 2021 merklich gestiegen. Diese Zunahme könnte ebenfalls mit einer Änderung bei der Verbuchung von Leistungen an der Schnittstelle Eingliederungshilfe – Hilfe zur Pflege zusammenhängen. Dies zeigt sich unter anderem gleichzeitig in einem leichten Rückgang der Zahl der Erwachsenen mit Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen. Der Einfluss dieser Umstellungen zeigte sich am deutlichsten im Jahr 2020, in den Jahren 2021 und 2022 viel dieser geringer aus (vgl. hierzu auch KVJS Analyse: Leistungen der Eingliederungshilfe 2020, S. 5; 2021 S. 2021, S 27 und 2022, S. 34).
In den Stadtkreisen lebten im Jahr 2023 durchschnittlich 6,7 Leistungsempfänger im Alter unter 65 Jahren pro 10.000 Einwohner unter 65 Jahren, in den Landkreisen waren es durchschnittlich 5,3. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich somit eine leichte Abnahme.
Beim Vergleich der Kennziffern fällt die beträchtliche Streuung der Leistungsdichten zwischen den Kreisen auf. Die Spanne reicht von 1,7 Leistungsempfängern im Alter unter 65 Jahren pro 10.000 Einwohner unter 65 Jahren im Alb-Donau-Kreis bis zu 11,8 Leistungsempfängern im Alter unter 65 Jahren pro 10.000 Einwohner unter 65 Jahren in der Stadt Pforzheim.
Entwicklung der Pflegegrade der Leistungsempfänger in der vollstationären Hilfe zur Pflege 2019-2023
Der Großteil der jüngeren Leistungsempfänger war zum Stichtag der Erhebung in Pflegegrad 3 eingestuft (34,8 Prozent). Inzwischen leben annähernd gleich viele Leistungsempfänger unter 65 Jahren mit Pflegegrad 2 und 4 im Pflegeheim. Der Anteil der jüngeren Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege in Pflegegrad 5 war seit 2020 abnehmend, ist jedoch 2023 wieder leicht um 0,2 Prozentpunkte gestiegen.
Die Leistungsempfänger sind in den einzelnen Stadt- und Landkreisen unterschiedlich auf die Pflegegrade verteilt. Der Anteil der jüngeren Leistungsempfänger in Pflegegrad 2 reicht von 8 Prozent im Bodenseekreis bis zu 42 Prozent in Freiburg. Auch beim Anteil der jüngeren Leistungsempfänger in Pflegegrad 5 gibt es deutliche Unterschiede. Er bewegte sich im Jahr 2023 zwischen 6 Prozent im Landkreis Göppingen bis hin zu 30 Prozent im Landkreis Karlsruhe.
Die Unterschiede könnten auf einer unterschiedlichen Zusammensetzung der Leistungsempfänger, zum Beispiel nach Alter, Ursache der Pflegebedürftigkeit, Krankheitsbild und familiärem Umfeld beruhen. Darüber hinaus spielen auch Unterschiede in der Angebotsstruktur, der Form der Leistungsgewährung oder der Einstufungspraxis der Medizinischen Dienste der Krankenkassen eine Rolle.
Sozialhilfequote
Die Zahl der Leistungsempfänger in der vollstationären Hilfe zur Pflege kann auf die Gesamtzahl der Pflegeheimbewohner aus der Pflegestatistik[1] bezogen werden. Dadurch lassen sich Aussagen über den Anteil der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen treffen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf gewährleisten zu können, werden nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 dargestellt.[2]
Von 2001 bis 2021 zeigte sich eine kontinuierliche Zunahme der Sozialhilfequote von 26,1 Prozent auf 33,7 Prozent. Im Jahr 2022 war ein Rückgang auf 31,3 Prozent zu verzeichnen, welcher insbesondere mit dem zum 01.01.2022 eingeführten Zuschuss zum pflegebedingten Aufwand zusammenhängt. Dadurch nahm die Zahl der auf Hilfe zur Pflege angewiesenen Pflegeheimbewohner ab. Weitere Kostensteigerungen in der Pflege und die Bezahlung von Pflegekräften nach Tarif glichen diesen Zuschuss jedoch bereits 2023 teilweise wieder aus und ließen die Sozialhilfequote auf 33,4 Prozent ansteigen.
Seit 2001 nahm die Sozialhilfequote unter den Pflegeheimbewohnern in Baden-Württemberg um 7,3 Prozentpunkte zu.
[1] Die Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wird alle zwei Jahre erhoben, zuletzt zum Stichtag 15.12.2021
[2] Bis 2017 wurden zur Berechnung der Sozialhilfequote Pflegebedürftige der Pflegestufen 1-3 herangezogen.
Die Zahl der Leistungsempfänger ab 65 Jahren in der vollstationären Hilfe zur Pflege kann auf die Gesamtzahl der Pflegeheimbewohner ab 65 Jahren aus der Pflegestatistik[1] bezogen werden. Dadurch lassen sich Aussagen über den Anteil der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen ab 65 Jahren treffen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf gewährleisten zu können, werden nur Pflegebedürftige ab 65 Jahren der Pflegegrade 2-5 dargestellt.[2]
Seit 2001 zeigte sich bis 2021 eine kontinuierliche Zunahme der Sozialhilfequote unter den Pflegeheimbewohnern im Alter ab 65 Jahren in Baden-Württemberg. Im Jahr 2022 betrug die Sozialhilfequote unter den älteren Pflegeheimbewohnern – nach einem Rückgang von 2021 auf 2022[3] – 28,1 Prozent. Dieser Rückgang wurde durch die weiteren Kostensteigerungen in der Pflege und der tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte bereits 2023 mit einem Wert von 30,5 Prozent wieder ausgeglichen. Der Trend der kontinuierlichen Zunahme der Sozialhilfequote unter den Pflegeheimbewohnern im Alter ab 65 Jahren in Baden-Württemberg setzte sich somit fort. 2023 lag der Wert um 7,2 Prozentpunkte über dem Wert von 2001.
[1] Die Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wird alle zwei Jahre erhoben, zuletzt zum Stichtag 15.12.2021
[2] Bis 2017 wurden zur Berechnung der Sozialhilfequote Pflegebedürftige ab 65 Jahren der Pflegestufen 1-3 herangezogen.
[3] Der Rückgang hängt insbesondere mit den zum 01.01.2022 eingeführten Zuschuss zum pflegebedingten Aufwand zusammen. Dadurch nahm die Zahl der auf Hilfe zur Pflege angewiesenen Pflegeheimbewohner von 2021 auf 2022 ab.
Die Zahl der Leistungsempfänger unter 65 Jahren in der vollstationären Hilfe zur Pflege kann auf die Gesamtzahl der Pflegeheimbewohner unter 65 Jahren aus der Pflegestatistik[1] bezogen werden. Dadurch lassen sich Aussagen über den Anteil der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen unter 65 Jahren treffen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf gewährleisten zu können, werden nur Pflegebedürftige unter 65 Jahren der Pflegegrade 2-5 dargestellt.[2]
Von 2001 bis 2021 hat die Sozialhilfequote unter den jüngeren Pflegeheimbewohnern in Baden-Württemberg deutlich zugenommen. 2022 war erstmals ein Abfall der Sozialhilfequote zu verzeichnen, welcher sich im Jahr 2023 fortsetzte. Die Sozialhilfequote der Leistungsempfänger unter 65 Jahren lag im Jahr 2023 bei 64,6 Prozent und damit um 7 Prozentpunkte über dem Wert von 2001.
Die Sozialhilfequote unter den jüngeren Leistungsempfängern ist mehr als doppelt so hoch wie bei den älteren. Der Grund hierfür liegt vermutlich in der schlechteren Einkommenssituation der Leistungsempfänger unter 65 Jahren. Sie verfügen bei Erwerbsunfähigkeit über keine oder geringere Rentenansprüche und sind daher häufiger auf Sozialhilfe angewiesen.
[1] Die Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wird alle zwei Jahre erhoben, zuletzt zum Stichtag 15.12.2021
[2] Bis 2017 wurden zur Berechnung der Sozialhilfequote Pflegebedürftige unter 65 Jahren der Pflegestufen 1-3 herangezogen.
[2] Bis 2017 wurden zur Berechnung der Sozialhilfequote Pflegebedürftige unter 65 Jahren der Pflegestufen 1-3 herangezogen.